Grundlehrgang „Gewerbsmäßige Reinigung von Schießstätten“ §20 SprengG

Grundlehrgang „Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen“

Dieser Lehrgang ist erforderlich um im gewerblichen Bereich Schießstände (geschlossene und halbgeschlossene) zu reinigen nach §20 Sprengstoffgesetz (Befähigungsschein).

Zulassungsvoraussetzung:

– Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Landesamt für Arbeitsschutz

– Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein

Lehrgangsinhalt:

– Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Treibladungspulver – insbesondere Sprengstoffrecht, Abfallrecht und gefahrgutrechtliche Bestimmungen 

– Fachliche Grundlagen für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen 

– Sicherheitstechnische Grundlagen im Zusammenhang mit der Reinigung von Schießständen 

– Praktische Übung zur arbeitssicheren Handhabung von Treibladungspulver 

– Prüfung

Abschluss:

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG

Dauer:

2 Tage

Kosten:

Grundlehrgang: 390€ inkl. MwSt und Prüfungsgebühr

Aktualisierung: 250€ inkl. MwSt

Termine:

16.-17.2.2023

15.-16.6.2023

19.-20.10.2023

Bildungszeit / Bildungsurlaub

Dieser Lehrgang ist gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 Berliner Bildungszeitgesetz [BiZeitG] vom 05.07.2021 (GVBI. S. 849) als Bildungsveranstaltung anerkannt.