Wiederladelehrgang §27 SprengG

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir einen Vorbereitungslehrgang zur Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz.

Der Kurs endet mit der staatlich anerkannten Prüfung am zweiten Seminartag.

Voraussetzung zur Teilnahme ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

Der Lehrgang wird geleitet durch Victor Nicolai – staatlich anerkannter Lehrgangsträger für Vorder- und Wiederladelehrgänge, Sachverständiger für Munition, Waffen und dt. Waffenrecht.
Wiederladekurs
In dem Umfangreichsten Teil dieses Lehrganges, wird dem Teilnehmer das Wiederladen
 von der abgeschossenen Hülse über das Reinigen und Ablängen, bis hin zum Entwickeln einer geeigneten Laborierung alles für den Anfänger notwendige Wissen vermittelt.


Gleichzeitig werden vom Teilnehmer alle notwendigen Tätigkeiten unter Aufsicht des Lehrgangsleiters selbständig durchgeführt.
Neben den gesetzlichen Vorschriften, werden die praktischen Kenntnisse zum Wiederladen von Patronenhülsen vermittelt.
Am Ende des Kurses ist der Teilnehmer in der Lage selber Ladungen zu ermitteln um sicher Patronen wiederladen zu können. Ebenso intensiv werden die Sicherheitsregeln vermittelt.
Zu den Lerninhalten zählen neben dem Transport und Lagerung auch das Vernichten von Treibladungsmitteln.
Eine Erlaubnis nach §27 ist ebenfalls erforderlich zum reinigen von Schießbahnen und zur Vernichtung der dabei aufgenommenen Treibladungsmittel.
Wiederladekurs Information

Inhalt:
Theorie Allgemein:

  • Sprengstoffgesetz
  • Waffengesetz
  • Verordnungen zum SprengG und WaffenG
  • Gefahrgutrecht
  • Beschussrecht
  • Aufbewahrung
  • Innenballistik
  • Sicherheitsaspekte
    Theorie Wiederladen:
  • Theorie und Praxis des Wiederladens
  • Geräte und Werkzeuge
    Praxis Wiederladen einer Patronenhülse:
  • Eine Patrone herstellen
    Zeitaufwand:
    Vorderlader: 2 Tage
    Wiederlader: 2 Tage
    Kombikurs: 2 Tage
  • Kosten:
    Wiederladekurs 165€ zzgl. 25€ Prüfungsgebühr
    Kombikurs Vorderlader- u. Wiederladekurs 185€ zzgl. 25€ Prüfungsgebühr