Schießleiter Lehrgang

Schießleiter Lehrgang (verbandsneutral)

Schießleiterausbildung

Was macht den Unterschied zwischen einem „Schießleiter“ und der „verantwortliche Aufsichtsperson“?

Die „verantwortliche Aufsichtsperson“ befindet sich am Schützen und der „Schießleiter“ führt die Leitung über das Schießen. Ganz so einfach ist die Trennung auch nicht. Der Schießleiter sollte vertiefende Kenntnisse über die Rechtsvorschriften, Waffentechnik, Ausnahmegenehmigungen, Handhabung von Waffen, Erste Hilfe, Vorschriften auf Schießbahnen, Ruhe, Kompetenz und Organisationstalent besitzen. Er sollte das Schießen planen und organisieren können und einen reibungslosen Verlauf sicherstellen.

Der Schießleiter Lehrgang ist verbandsneutral, da sich nur der Inhalt der Sportordnung/Sporthandbuch zwischen den einzelnen Verbänden unterscheidet.

Der Kurs beinhaltet alle gesetzlichen Vorgaben für die „verantwortliche Aufsicht“ und den „Schießleiter“.

Inhalt:

Theorie:

Folgende Kenntnisse im Umgang mit Waffen und Munition, des Waffenrechts, Beschussrechts und anhängende Rechtsvorschriften, werden aktualisiert und intensiviert.

  • 27 WaffG (Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten)
  • 6 AWaffV (Vom Schießsport ausgenommene Schusswaffen)
  • 7 AWaffV (Unzulässige Schießübungen im Schießsport)
  • 9 AWaffV (Zulässige Schießübungen auf Schießstätten)
  • 10 AWaffV (Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche)
  • 11 AWaffV (Aufsichten)
  • 12 AWaffV (Überprüfung von Schießstätten)

Waffenkunde und Waffentechnik

Kenntnisse über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen, sowie auf waffentechnischem Gebiet Kenntnisse über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweiten und Wirkungsweisen von Geschossen. Handhabung der Sportordnung/Sporthandbuch des BDS, DSB und BdmP.

Neben den theoretischen Kenntnissen, wird in einem praktischen Teil ausreichenden Kenntnisse und Fertigkeiten in der Handhabung von Waffen gefordert.

Teil der Praxis wird ebenfalls die Planung eines Wettkampfes beinhalten sowie die möglichen und erforderlichen Erste Hilfe Maßnahmen bei einer Schußverletzung.

Voraussetzung:

  • Waffensachkunde
  • 18 Jahre

min. 5 Teilnehmer

Zur Anmeldung wird eine Kopie der Waffensachkunde erforderlich (Der Lehrgangsträger muß eindeutig erkennbar sein)

Dauer:

  • ca. 9h mit Pausen

Preis:

  • Schießleiter (Verein) 135€
  • Schießleiter (gewerblich) 225€

Der gewerbliche Schießleiter beinhalt zum normalen Inhalt noch die entsprechenden Vorschriften der DGUV 23 „Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherungsgewerbe“.

Nach Abschluß des Lehrganges, erhält jeder Teilnehmer eine Urkunde mit seiner Schießleiter-Nummer und einen Schießleiter-Ausweis im Checkkartenformat.

Bildungszeit / Bildungsurlaub

Dieser Lehrgang ist gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 Berliner Bildungszeitgesetz [BiZeitG] vom 05.07.2021 (GVBI. S. 849) als Bildungsveranstaltung anerkannt.