Grundlehrgang „Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen“

Grundlehrgang „Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen“

 

Dieser Lehrgang ist erforderlich um im gewerblichen Bereich Schießstände (geschlossene und halbgeschlossene) zu reinigen nach §20 Sprengstoffgesetz (Befähigungsschein).

Zulassungsvoraussetzung:

– Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Landesamt für Arbeitsschutz

– Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein

 

Lehrgangsinhalt:

– Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Treibladungspulver – insbesondere Sprengstoffrecht, Abfallrecht und gefahrgutrechtliche Bestimmungen

– Fachliche Grundlagen für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen

– Sicherheitstechnische Grundlagen im Zusammenhang mit der Reinigung von Schießständen

– Praktische Übung zur arbeitssicheren Handhabung von Treibladungspulver

– Prüfung

 

Abschluss:

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG

 

Dauer:

2 Tage

 

Kosten:

390€ inkl. MwSt

Dieser Lehrgang ist Bildungsurlaubzertifiziert.

Location Prenzlauer Allee 90, 10409 Berlin