In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Lehrgänge nach dem Sprengstoffgesetz durch.
Der Lehrgang wird geleitet durch Victor Nicolai – staatlich anerkannter Lehrgangsträger , Sachverständiger für Munition, Waffen und dt. Waffenrecht.
Befähigung nach §20 SprengG
Personen, die nach dem Sprengstoffrecht einen Befähigungsschein (§ 20) oder eine Erlaubnis (§ 7) benötigen, müssen für die beabsichtigte Tätigkeit die Fachkunde nachweisen. Diese kann nur durch Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang erlangt werden.
Dieser behördlich anerkannte Sonderlehrgang „Verbringen“ vermittelt die Fachkunde für folgende Tätigkeiten:
- Verbringen (inkl. Empfangnahme, Überlassen durch den Verbringer)
- Transport, Überlassen und Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte
- Aufbewahren (Lagern) Optional
Zielgruppe
verantwortliche Personen, z.B. Betriebsleiter, Lagerverwalter, Teamleiter, Gefahrgutfahrer und Selbständige, die gewerbsmäßig mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen
Ziel
Mit der bestandenen Abschlussprüfung (schriftlich) weisen Sie die Fachkunde für das Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe nach.
Befähigung nach §20 SprengG Information
Inhalt:
Theorie Allgemein:
- Sprengstoffgesetz
- Verordnungen zum SprengG und WaffenG
- Gefahrgutrecht gewerblich
- Aufbewahrung gewerblich (optional)
- Sicherheitsaspekte
- Track & Tracing
Zeitaufwand:
- „Befähigungsschein“: 1 Tag
Voraussetzung:
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leistungsumfang:
- Schulungsunterlagen
- Prüfungsgebühren
- Kaffee / Getränke
- Snacks
Termine:
- 04.03.2026
- 15.04.2026
- 12.05.2026
- 10.06.2026
- 08.07.2026
- 04.08.2026
- 02.09.2026
- 08.10.2026
- 04.11.2026
- 09.12.2026