§20 SprengG Befähigungsschein Grundlehrgang „verbringen“

§20 SprengG Befähigungsschein Grundlehrgang „Verbringen“

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir einen Vorbereitungslehrgang zur Sachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz
staatlich anerkannten Prüfung
 am zweiten Seminartag.

 

Der Lehrgang wird geleitet durch Victor Nicolai – staatlich anerkannter Lehrgangsträger für Vorder- und Wiederladelehrgänge, Sachverständiger für Munition, Waffen und dt. Waffenrecht.

Befähigung nach §20 SprengG

Personen, die nach dem Sprengstoffrecht einen Befähigungsschein (§ 20) oder eine Erlaubnis (§ 7) benötigen, müssen für die beabsichtigte Tätigkeit die Fachkunde nachweisen. Diese kann nur durch Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang erlangt werden.
Dieser behördlich anerkannte Sonderlehrgang „Verbringen“ vermittelt die Fachkunde für folgende Tätigkeiten:

    • Verbringen (inkl. Empfangnahme, Überlassen durch den Verbringer)
    • Transport, Überlassen und Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte
  • Aufbewahren (Lagern) Optional

Zielgruppe

verantwortliche Personen, z.B. Betriebsleiter, Lagerverwalter, Teammeister, Gefahrgutfahrer und Selbständige, die gewerbsmäßig mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen

Ziel

Mit der bestandenen Abschlussprüfung (schriftlich) weisen Sie die Fachkunde für das „Verbringen“ explosionsgefährlicher Stoffe nach.

Befähigung nach §20 SprengG Information

Inhalt:


Theorie Allgemein:

  • Sprengstoffgesetz
  • Verordnungen zum SprengG und WaffenG
  • Gefahrgutrecht gewerblich
  • Aufbewahrung gewerblich
  • Sicherheitsaspekte
  • Track & Tracing

Zeitaufwand:

  • „Befähigungsschein“: 1 Tage

Kosten:

  • „Verbringen“ 269€
  • „Verbringen + Aufbewahren“ 289€
  • „Wiederholung“ 269€

Voraussetzung:

Das Original einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum SprengG) ist am Kurstag vorzulegen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der für den Wohnort des Teilnehmenden zuständigen Gewerbeaufsicht zu beantragen. Die Bearbeitung kann bis zu 8 Wochen dauern.
Der Personalausweis ist ebenfalls vorzulegen.
Für den Wiederholungslehrgang ist zusätzlich die gültige Erlaubnis nach § 7 SprengG bzw. der Befähigungsschein nach § 20 SprengG am Kurstag vorzulegen.