§20 SprengG Befähigungsschein Grundlehrgang „Gewerbsmäßige Reinigung von Schießstätten“

§20 SprengG Befähigungsschein Grundlehrgang „Gewerbsmäßige Reinigung von Schießstätten““

Dieser Lehrgang ist erforderlich um im gewerblichen Bereich Schießstände (geschlossene und halbgeschlossene) zu reinigen nach §20 Sprengstoffgesetz (Befähigungsschein).

Lehrgangsinhalt:

  • Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Treibladungspulver
  • insbesondere Sprengstoffrecht, Abfallrecht und gefahrgutrechtliche Bestimmungen
  • Fachliche Grundlagen für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen
  • Sicherheitstechnische Grundlagen im Zusammenhang mit der Reinigung von Schießständen
  • Praktische Übung zur arbeitssicheren Handhabung von Treibladungspulver 

 

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG

 

 

Kosten:

Grundlehrgang: 390€ inkl. MwSt und Prüfungsgebühr

 

 

Kosten:

Aktualisierung: 350€ inkl. MwSt

Dauer:

2 Tage

Termine:

15.-16.08.2024
10.-11.10.2024
05.-06.12.2024

Voraussetzung:

Das Original einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum SprengG) ist am Kurstag vorzulegen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der für den Wohnort des Teilnehmenden zuständigen Gewerbeaufsicht zu beantragen. Die Bearbeitung kann bis zu 8 Wochen dauern.
Der Personalausweis ist ebenfalls vorzulegen.
Für den Wiederholungslehrgang ist zusätzlich die gültige Erlaubnis nach § 7 SprengG bzw. der Befähigungsschein nach § 20 SprengG am Kurstag vorzulegen.

Bildungszeit / Bildungsurlaub

Dieser Lehrgang ist gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 Berliner Bildungszeitgesetz [BiZeitG] vom 05.07.2021 (GVBI. S. 849) als Bildungsveranstaltung anerkannt.