§20 SprengG Befähigungsschein Grundlehrgang „Gewerbsmäßige Reinigung von Schießstätten““
Dieser Lehrgang ist erforderlich um im gewerblichen Bereich Schießstände (geschlossene und halbgeschlossene) zu reinigen nach §20 Sprengstoffgesetz (Befähigungsschein).
Lehrgangsinhalt:
- Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Treibladungspulver
- insbesondere Sprengstoffrecht, Abfallrecht und gefahrgutrechtliche Bestimmungen
- Fachliche Grundlagen für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen
- Sicherheitstechnische Grundlagen im Zusammenhang mit der Reinigung von Schießständen
- Praktische Übung zur arbeitssicheren Handhabung von Treibladungspulver
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Kosten:
Grundlehrgang: 390€ inkl. MwSt und Prüfungsgebühr
Kosten:
Aktualisierung: 350€ inkl. MwSt
Dauer:
2 Tage
Termine:
15.-16.08.2024
10.-11.10.2024
05.-06.12.2024
Voraussetzung:
Das Original einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum SprengG) ist am Kurstag vorzulegen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der für den Wohnort des Teilnehmenden zuständigen Gewerbeaufsicht zu beantragen. Die Bearbeitung kann bis zu 8 Wochen dauern.
Der Personalausweis ist ebenfalls vorzulegen.
Für den Wiederholungslehrgang ist zusätzlich die gültige Erlaubnis nach § 7 SprengG bzw. der Befähigungsschein nach § 20 SprengG am Kurstag vorzulegen.
Bildungszeit / Bildungsurlaub
Dieser Lehrgang ist gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 Berliner Bildungszeitgesetz [BiZeitG] vom 05.07.2021 (GVBI. S. 849) als Bildungsveranstaltung anerkannt.